Für den beantragten Zuschuss laut der Zuschussliste, ist für den genehmigten Betrag eine Rechnung mit Mehrwertsteuer, ausgestellt an die Genossenschaft, zu erbringen!
Es ist unbedingt vor der Beauftragung an die jeweilige ZUGELASSENE FACHFIRMA sicherzustellen, dass eben der Teil des Zuschusses separat an die Genossenschaft ausgestellt wird!
Arbeiten die nicht von Fachfirmen und mit Rechnung
eingereicht werden, können nicht ausbezahlt werden.